Wissen für die Vergabepraxis

Vergaberecht-Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um die Vergabe kleiner Bau- und Instandsetzungsaufträge – verständlich erklärt, mit Praxisbezug für Kommunen, Behörden und Handwerksbetriebe.

Angebotsfrist
Die Angebotsfrist ist der Zeitraum, in dem Unternehmen ihr Angebot einreichen können. Sie muss angemessen sein – zu kurze Fristen gefährden das Verfahren.
Aufhebung des Vergabeverfahrens
Ein Vergabeverfahren kann aus bestimmten Gründen aufgehoben werden – etwa wenn kein wirtschaftliches Angebot eingeht.
Beschränkte Ausschreibung
Bei der Beschränkten Ausschreibung wird ein begrenzter Kreis geeigneter Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert – ohne öffentliche Bekanntmachung.
Bindefrist
Die Bindefrist bestimmt, wie lange Bieter an ihr Angebot gebunden sind. Der Zuschlag muss innerhalb dieser Frist erteilt werden.
Direktauftrag
Der Direktauftrag erlaubt die Vergabe kleiner Aufträge ohne formales Verfahren – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und mit Dokumentation.
Eigenerklärung
Mit einer Eigenerklärung versichert ein Unternehmen selbst, dass es die Eignungsanforderungen erfüllt – Nachweise folgen nur bei Bedarf.
Eignungskriterien
Eignungskriterien prüfen, ob ein Unternehmen fachkundig und leistungsfähig ist – Grundlage sind meist Eigenerklärungen.
GAEB
GAEB ist der deutsche Standard für den Austausch von Leistungsverzeichnissen zwischen Ausschreibungs- und Kalkulationssoftware.
Geheimwettbewerb
Der Geheimwettbewerb stellt sicher, dass Bieter ihre Angebote unabhängig voneinander kalkulieren – ein Kernprinzip fairer Vergabe.
Leistungsverzeichnis (LV)
Das Leistungsverzeichnis beschreibt die zu erbringende Leistung in einzelnen Positionen mit Mengen – die Grundlage vergleichbarer Angebote.
Nachforderung von Unterlagen
Fehlende Erklärungen und Nachweise dürfen unter Fristsetzung nachgefordert werden – statt ein gutes Angebot sofort auszuschließen.
Öffentliche Ausschreibung
Die Öffentliche Ausschreibung richtet sich an einen unbeschränkten Bieterkreis und ist der Regelfall im Unterschwellen-Vergaberecht.
Schwellenwert
Die EU-Schwellenwerte trennen das europaweite vom nationalen Vergaberecht. Kleine Aufträge liegen weit darunter – im Unterschwellenbereich.
Submissionstermin (Angebotsöffnung)
Zum Submissionstermin werden alle Angebote gemeinsam geöffnet – vorher bleiben sie unter Verschluss.
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte – das Alltagsgeschäft der Kommunen.
Vergabevermerk
Der Vergabevermerk dokumentiert das gesamte Vergabeverfahren – Pflicht nach § 6 UVgO und die wichtigste Absicherung bei der Rechnungsprüfung.
Verhandlungsvergabe
Bei der Verhandlungsvergabe werden mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert – mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandeln ist erlaubt.
VOB/A
Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen. Unterhalb der EU-Schwelle gilt ihr 1. Abschnitt – nicht die UVgO.
Wettbewerbsregister
Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt listet Unternehmen mit relevanten Rechtsverstößen. Die Abfragepflicht gilt seit Juli 2026 erst ab 50.000 €.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien bestimmen, welches Angebot den Auftrag erhält – vom reinen Preis bis zur gewichteten Wertungsmatrix.

Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.