Wissen für die Vergabepraxis
Vergaberecht-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um die Vergabe kleiner Bau- und Instandsetzungsaufträge – verständlich erklärt, mit Praxisbezug für Kommunen, Behörden und Handwerksbetriebe.
Angebotsfrist →
Die Angebotsfrist ist der Zeitraum, in dem Unternehmen ihr Angebot einreichen können. Sie muss angemessen sein – zu kurze Fristen gefährden das Verfahren.
Aufhebung des Vergabeverfahrens →
Ein Vergabeverfahren kann aus bestimmten Gründen aufgehoben werden – etwa wenn kein wirtschaftliches Angebot eingeht.
Beschränkte Ausschreibung →
Bei der Beschränkten Ausschreibung wird ein begrenzter Kreis geeigneter Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert – ohne öffentliche Bekanntmachung.
Bindefrist →
Die Bindefrist bestimmt, wie lange Bieter an ihr Angebot gebunden sind. Der Zuschlag muss innerhalb dieser Frist erteilt werden.
Direktauftrag →
Der Direktauftrag erlaubt die Vergabe kleiner Aufträge ohne formales Verfahren – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und mit Dokumentation.
Eigenerklärung →
Mit einer Eigenerklärung versichert ein Unternehmen selbst, dass es die Eignungsanforderungen erfüllt – Nachweise folgen nur bei Bedarf.
Eignungskriterien →
Eignungskriterien prüfen, ob ein Unternehmen fachkundig und leistungsfähig ist – Grundlage sind meist Eigenerklärungen.
GAEB →
GAEB ist der deutsche Standard für den Austausch von Leistungsverzeichnissen zwischen Ausschreibungs- und Kalkulationssoftware.
Geheimwettbewerb →
Der Geheimwettbewerb stellt sicher, dass Bieter ihre Angebote unabhängig voneinander kalkulieren – ein Kernprinzip fairer Vergabe.
Leistungsverzeichnis (LV) →
Das Leistungsverzeichnis beschreibt die zu erbringende Leistung in einzelnen Positionen mit Mengen – die Grundlage vergleichbarer Angebote.
Nachforderung von Unterlagen →
Fehlende Erklärungen und Nachweise dürfen unter Fristsetzung nachgefordert werden – statt ein gutes Angebot sofort auszuschließen.
Öffentliche Ausschreibung →
Die Öffentliche Ausschreibung richtet sich an einen unbeschränkten Bieterkreis und ist der Regelfall im Unterschwellen-Vergaberecht.
Schwellenwert →
Die EU-Schwellenwerte trennen das europaweite vom nationalen Vergaberecht. Kleine Aufträge liegen weit darunter – im Unterschwellenbereich.
Submissionstermin (Angebotsöffnung) →
Zum Submissionstermin werden alle Angebote gemeinsam geöffnet – vorher bleiben sie unter Verschluss.
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) →
Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte – das Alltagsgeschäft der Kommunen.
Vergabevermerk →
Der Vergabevermerk dokumentiert das gesamte Vergabeverfahren – Pflicht nach § 6 UVgO und die wichtigste Absicherung bei der Rechnungsprüfung.
Verhandlungsvergabe →
Bei der Verhandlungsvergabe werden mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert – mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandeln ist erlaubt.
VOB/A →
Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen. Unterhalb der EU-Schwelle gilt ihr 1. Abschnitt – nicht die UVgO.
Wettbewerbsregister →
Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt listet Unternehmen mit relevanten Rechtsverstößen. Die Abfragepflicht gilt seit Juli 2026 erst ab 50.000 €.
Zuschlagskriterien →
Zuschlagskriterien bestimmen, welches Angebot den Auftrag erhält – vom reinen Preis bis zur gewichteten Wertungsmatrix.
Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.