Leistungsverzeichnis (LV)
Das Leistungsverzeichnis (LV) gliedert die ausgeschriebene Leistung in einzelne Positionen: Beschreibung, Menge und Einheit (z. B. „35 m² Wandfläche spachteln und streichen"). Die Bieter tragen ihre Einheitspreise ein; so entstehen unmittelbar vergleichbare Angebote.
Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben (§ 23 UVgO, § 7 VOB/A): Alle Bieter müssen sie im gleichen Sinn verstehen können, und kein Bieter darf durch ungenaue Angaben ein ungewöhnliches Wagnis tragen.
Alternativ zur detaillierten Positionsbeschreibung ist eine funktionale Leistungsbeschreibung möglich, bei der das Ziel beschrieben wird und die Bieter den Lösungsweg anbieten.
Vergabo unterstützt beide Wege: einfache Positionslisten direkt im Auftrag oder der Import bestehender GAEB-Dateien. Die Angebote der Betriebe werden Position für Position automatisch gegenübergestellt.
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Jetzt kostenlos registrieren →Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.