Erklärung zur Barrierefreiheit
Vergabo möchte seine Plattform für alle Menschen zugänglich machen. Als privater Anbieter für Unternehmen und öffentliche Stellen unterliegt Vergabo nicht den Pflichten öffentlicher Stellen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und der BITV 2.0. Wir orientieren uns freiwillig an diesen Vorgaben und an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, und veröffentlichen diese Erklärung nach ihrem Muster.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Plattform ist mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA weitgehend vereinbar. Eine Bestandsaufnahme vom 11. August 2026 ergab 25 Befunde; die 19 blockierenden und wichtigen Befunde – darunter per Tastatur nicht erreichbare Datei-Uploads, Kontraste unter 4,5:1 bei Fehlermeldungen und Schaltflächen, fehlende Fokus-Anzeigen und nicht verknüpfte Formularbeschriftungen – wurden am 11. August 2026 behoben, die sechs übrigen kleineren Befunde bis zum 14. September 2026. Am 8. September 2026 wurden zusätzlich die Kontraste aller öffentlichen Seiten im hellen und im dunklen Farbschema im Browser gemessen und korrigiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Einschränkungen sind bekannt und werden schrittweise behoben:
- An einigen Stellen ist ergänzender Hinweistext in hellem Grau gesetzt, dessen Kontrast zum Hintergrund unter dem Mindestwert von 4,5:1 liegt.
Die erzeugten PDF-Dokumente (Vergabevermerk, Angebot, Abrechnungsgrundlage) sind textbasiert und maschinenlesbar, aber nicht nach PDF/UA getaggt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31. Mai 2026 erstellt und am 14. September 2026 zuletzt aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine Prüfung des Quellcodes nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 AA über alle Anmelde-, Registrierungs-, Auftrags- und Angebotsabläufe sowie eine Kontrastmessung im Browser über alle öffentlichen Seiten. Eine Prüfung durch eine externe Stelle hat nicht stattgefunden.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von Vergabo aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit: info@vergabo.de. Wir behandeln solche Rückmeldungen wie Fehlermeldungen und antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.
Durchsetzungsverfahren
Das förmliche Durchsetzungsverfahren über die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gilt für öffentliche Stellen. Für Vergabo als privaten Anbieter gibt es kein solches Verfahren; nutzen Sie bitte den Kontakt oben.