Eignungskriterien
Eignungskriterien (§§ 31 ff. UVgO) betreffen das Unternehmen selbst: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Typische Nachweise sind Referenzen, Berufs- oder Handelsregistereinträge, Versicherungen oder Bescheinigungen von Finanzamt und Sozialkassen.
Unterhalb der EU-Schwelle genügen in der Regel Eigenerklärungen; Originalnachweise dürfen und sollen erst von den Bietern verlangt werden, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Das hält das Verfahren für alle Beteiligten schlank.
Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und verhältnismäßig sein – überzogene Anforderungen schrecken gerade kleinere Handwerksbetriebe ab und schwächen den Wettbewerb.
Handwerksbetriebe hinterlegen ihre Eigenerklärungen auf Vergabo einmalig im Profil; bei jedem Angebot werden sie automatisch mitgeliefert. Auftraggeber sehen auf einen Blick, welche Kriterien erfüllt sind.
Kleine Aufträge rechtssicher vergeben – ohne Paragraphen-Studium
Vergabo führt Kommunen Schritt für Schritt durch das Verfahren und dokumentiert alles automatisch. Für Handwerksbetriebe dauerhaft kostenlos.
Jetzt kostenlos registrieren →Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.