Vergabevermerk

Der Vergabevermerk (§ 6 UVgO) ist die laufende Dokumentation des Vergabeverfahrens: von der Wahl der Verfahrensart über die aufgeforderten Unternehmen und die eingegangenen Angebote bis zur Begründung der Zuschlagsentscheidung.

Er muss nicht in einem bestimmten Format geführt werden, aber vollständig und nachvollziehbar sein. Bei Prüfungen durch Rechnungsprüfungsamt oder Kommunalaufsicht ist er das zentrale Dokument – fehlt er oder ist er lückenhaft, drohen Beanstandungen.

Zum Vermerk gehören typischerweise: Auftragsgegenstand und geschätzter Wert, gewählte Verfahrensart mit Begründung, angefragte Unternehmen, Angebotsspiegel, Eignungs- und Angebotsprüfung sowie die Zuschlagsbegründung.

So löst Vergabo das

Vergabo erstellt den Vergabevermerk automatisch aus dem tatsächlichen Verfahrensverlauf – jede Aktion (Einladung, Angebot, Nachforderung, Zuschlag) wird lückenlos protokolliert und ist als PDF exportierbar.

Verwandte Begriffe

DirektauftragZuschlagskriterienAufhebung des VergabeverfahrensUVgO (Unterschwellenvergabeordnung)

· Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Verfahrensanforderungen hängen von Bundesland, Auftraggeber und Leistungsart ab – maßgeblich sind Ihre internen Vergaberichtlinien.

Kleine Aufträge sauber vergeben – ohne Paragraphen-Studium

Vergabo führt Kommunen Schritt für Schritt durch das Verfahren und dokumentiert alles automatisch. Für Handwerksbetriebe dauerhaft kostenlos.

Jetzt kostenlos registrieren →

Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.