Vergabevermerk
Der Vergabevermerk (§ 6 UVgO) ist die laufende Dokumentation des Vergabeverfahrens: von der Wahl der Verfahrensart über die aufgeforderten Unternehmen und die eingegangenen Angebote bis zur Begründung der Zuschlagsentscheidung.
Er muss nicht in einem bestimmten Format geführt werden, aber vollständig und nachvollziehbar sein. Bei Prüfungen durch Rechnungsprüfungsamt oder Kommunalaufsicht ist er das zentrale Dokument – fehlt er oder ist er lückenhaft, drohen Beanstandungen.
Zum Vermerk gehören typischerweise: Auftragsgegenstand und geschätzter Wert, gewählte Verfahrensart mit Begründung, angefragte Unternehmen, Angebotsspiegel, Eignungs- und Angebotsprüfung sowie die Zuschlagsbegründung.
Vergabo erstellt den Vergabevermerk automatisch aus dem tatsächlichen Verfahrensverlauf – jede Aktion (Einladung, Angebot, Nachforderung, Zuschlag) wird revisionssicher protokolliert und als PDF exportierbar.
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Jetzt kostenlos registrieren →Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.