Eigenerklärung

Eine Eigenerklärung ist die Selbstauskunft eines Unternehmens, dass bestimmte Eignungsanforderungen erfüllt sind – etwa die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben oder das Fehlen von Ausschlussgründen. Sie ersetzt im ersten Schritt förmliche Bescheinigungen.

Das Vergaberecht setzt zunehmend auf Eigenerklärungen, um Bürokratie abzubauen: Das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 stärkt sie ausdrücklich – Originalnachweise sollen grundsätzlich nur noch von den Bietern verlangt werden, die für den Zuschlag in Betracht kommen.

Stellt sich eine Eigenerklärung als falsch heraus, drohen der Ausschluss vom Verfahren und weitere Konsequenzen – sie ist also kein unverbindliches Versprechen.

So löst Vergabo das

Auf Vergabo pflegen Betriebe ihre Eigenerklärungen zentral im Profil; das Vergabo-Team prüft hochgeladene Belege und schaltet sie frei. Auftraggeber fordern fehlende Originale bei Bedarf direkt über die Plattform nach.

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Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.