GAEB

GAEB steht für „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen" und bezeichnet den etablierten Standard für den elektronischen Austausch von Bauinformationen – vor allem von Leistungsverzeichnissen zwischen der Software von Auftraggebern, Planern und ausführenden Betrieben.

Die Dateiformate tragen Kennungen wie D81–D86 (klassisch) oder X81–X86 (XML-basiert). Praktisch wichtig: Mit einer D83/X83-Datei fordert der Auftraggeber Angebote an, mit D84/X84 gibt der Bieter seine Preise zurück.

Für kleine Instandsetzungsaufträge ist GAEB kein Muss – wo aber Architektur- oder AVA-Software im Spiel ist, spart der Standard erhebliche Tipparbeit und vermeidet Übertragungsfehler.

So löst Vergabo das

Vergabo liest GAEB-D83-Dateien direkt ein und macht daraus ein digitales Leistungsverzeichnis, das Handwerksbetriebe bequem im Browser bepreisen können – ganz ohne eigene AVA-Software.

Verwandte Begriffe

Leistungsverzeichnis (LV)VOB/A

Kleine Aufträge rechtssicher vergeben – ohne Paragraphen-Studium

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Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.