Submissionstermin (Angebotsöffnung)
Der Submissionstermin ist der Zeitpunkt der Angebotsöffnung: Erst nach Ablauf der Angebotsfrist werden alle eingegangenen Angebote gemeinsam geöffnet und in einem Angebotsspiegel erfasst. Bis dahin bleiben sie verschlossen – bei elektronischer Vergabe technisch verschlüsselt bzw. gesperrt.
Dieses Vorgehen schützt den Geheimwettbewerb: Kein Bieter und auch nicht der Auftraggeber soll vor der Öffnung Kenntnis von Inhalten anderer Angebote erhalten und dadurch Preise beeinflussen können.
Bei Verhandlungsvergaben ist die förmliche Öffnung flexibler; bei Ausschreibungen ist sie zwingend und zu dokumentieren.
Vergabo hält eingereichte Angebote bis zum Submissionstermin technisch unter Verschluss – auch der Auftraggeber sieht vorher nur die Anzahl der Angebote, nie deren Inhalt. Die Öffnung wird automatisch protokolliert.
Verwandte Begriffe
Kleine Aufträge rechtssicher vergeben – ohne Paragraphen-Studium
Vergabo führt Kommunen Schritt für Schritt durch das Verfahren und dokumentiert alles automatisch. Für Handwerksbetriebe dauerhaft kostenlos.
Jetzt kostenlos registrieren →Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.