Submissionstermin (Angebotsöffnung)

Der Submissionstermin ist der Zeitpunkt der Angebotsöffnung: Erst nach Ablauf der Angebotsfrist werden alle eingegangenen Angebote gemeinsam geöffnet und in einem Angebotsspiegel erfasst. Bis dahin bleiben sie unter Verschluss – bei elektronischer Vergabe durch eine technische Zugriffssperre, je nach Plattform zusätzlich durch Verschlüsselung.

Dieses Vorgehen schützt den Geheimwettbewerb: Kein Bieter und auch nicht der Auftraggeber soll vor der Öffnung Kenntnis von Inhalten anderer Angebote erhalten und dadurch Preise beeinflussen können.

Bei Verhandlungsvergaben ist die förmliche Öffnung flexibler; bei Ausschreibungen ist sie zwingend und zu dokumentieren.

So löst Vergabo das

Vergabo hält eingereichte Angebote bis zum Submissionstermin technisch unter Verschluss – auch der Auftraggeber sieht vorher nur die Anzahl der Angebote, nie deren Inhalt. Die Öffnung wird automatisch protokolliert.

Verwandte Begriffe

GeheimwettbewerbAngebotsfristBeschränkte Ausschreibung

· Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Verfahrensanforderungen hängen von Bundesland, Auftraggeber und Leistungsart ab – maßgeblich sind Ihre internen Vergaberichtlinien.

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Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.