Wettbewerbsregister
Das Wettbewerbsregister ist eine bundesweite Datenbank beim Bundeskartellamt, in der bestimmte Wirtschaftsdelikte von Unternehmen erfasst werden – etwa Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug oder Kartellverstöße. Öffentliche Auftraggeber prüfen darüber mögliche Ausschlussgründe.
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz wurde die Abfragepflicht zum 1. Juli 2026 spürbar entschärft und greift erst ab einem deutlich höheren Auftragswert als zuvor. Für kleine Instandsetzungs- und Bauaufträge entfällt die Pflichtabfrage damit in aller Regel. Den maßgeblichen Wert prüfen Sie bitte gegen Ihre internen Vergaberichtlinien.
Unabhängig von der Pflicht bleibt eine freiwillige Abfrage möglich, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Unternehmens bestehen.
Für die kleinen Auftragswerte, auf die Vergabo ausgerichtet ist, greift die Pflichtabfrage in aller Regel nicht. Die Zuverlässigkeit der Betriebe sichern auf der Plattform geprüfte Eigenerklärungen und die Vergabo-Verifizierung ab.
Verwandte Begriffe
· Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Verfahrensanforderungen hängen von Bundesland, Auftraggeber und Leistungsart ab – maßgeblich sind Ihre internen Vergaberichtlinien.
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Jetzt kostenlos registrieren →Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.