Wettbewerbsregister
Das Wettbewerbsregister ist eine bundesweite Datenbank beim Bundeskartellamt, in der bestimmte Wirtschaftsdelikte von Unternehmen erfasst werden – etwa Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug oder Kartellverstöße. Öffentliche Auftraggeber prüfen darüber mögliche Ausschlussgründe.
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz wurde die Abfragepflicht zum 1. Juli 2026 spürbar entschärft: Sie greift erst ab einem Auftragswert von 50.000 € (zuvor 30.000 €). Für kleine Instandsetzungs- und Bauaufträge entfällt die Pflichtabfrage damit in aller Regel.
Unabhängig von der Pflicht bleibt eine freiwillige Abfrage möglich, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Unternehmens bestehen.
Da Vergabo-Aufträge unter der 50.000-€-Grenze liegen, entfällt die Pflichtabfrage – die Zuverlässigkeit der Betriebe sichern auf der Plattform geprüfte Eigenerklärungen und die Vergabo-Verifizierung ab.
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Jetzt kostenlos registrieren →Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.