Wettbewerbsregister

Das Wettbewerbsregister ist eine bundesweite Datenbank beim Bundeskartellamt, in der bestimmte Wirtschaftsdelikte von Unternehmen erfasst werden – etwa Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug oder Kartellverstöße. Öffentliche Auftraggeber prüfen darüber mögliche Ausschlussgründe.

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz wurde die Abfragepflicht zum 1. Juli 2026 spürbar entschärft: Sie greift erst ab einem Auftragswert von 50.000 € (zuvor 30.000 €). Für kleine Instandsetzungs- und Bauaufträge entfällt die Pflichtabfrage damit in aller Regel.

Unabhängig von der Pflicht bleibt eine freiwillige Abfrage möglich, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Unternehmens bestehen.

So löst Vergabo das

Da Vergabo-Aufträge unter der 50.000-€-Grenze liegen, entfällt die Pflichtabfrage – die Zuverlässigkeit der Betriebe sichern auf der Plattform geprüfte Eigenerklärungen und die Vergabo-Verifizierung ab.

Verwandte Begriffe

EigenerklärungEignungskriterienSchwellenwert

Kleine Aufträge rechtssicher vergeben – ohne Paragraphen-Studium

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Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.