Bindefrist

Die Bindefrist (auch Zuschlags- und Bindefrist) ist der Zeitraum, in dem ein Bieter an sein Angebot gebunden bleibt. Erteilt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist den Zuschlag, kommt der Vertrag zu den angebotenen Konditionen zustande.

Läuft die Bindefrist ab, ohne dass ein Zuschlag erteilt wurde, erlischt die Bindung – der Bieter kann sein Angebot zurückziehen oder neue Preise verlangen. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung der Bieter möglich.

Die Frist soll so kurz wie möglich gehalten werden und richtet sich nach der Zeit, die für Prüfung und Wertung realistisch nötig ist. Üblich sind bei kleinen Aufträgen wenige Wochen.

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Verwandte Begriffe

AngebotsfristZuschlagskriterienAufhebung des Vergabeverfahrens

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Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.