VOB/A
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), regelt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt ihr 1. Abschnitt; die UVgO ist dann nicht anwendbar.
Die Verfahrensarten ähneln der UVgO: Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe. Auch die VOB/A kennt einen Direktauftrag für Kleinstaufträge; die Wertgrenzen wurden von Bund und Ländern mehrfach angehoben und unterscheiden sich regional.
Ob eine Leistung „Bauleistung" ist (VOB/A) oder Liefer-/Dienstleistung (UVgO), entscheidet sich nach dem Schwerpunkt des Auftrags. Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an Gebäuden sind regelmäßig Bauleistungen.
Vergabo dokumentiert Ihr Verfahren unabhängig davon, ob Ihr Haus nach UVgO- oder VOB/A-Wertgrenzen arbeitet – die Grundsätze (3 Angebote, Dokumentation, Gleichbehandlung) bildet die Plattform in beiden Welten ab.
Verwandte Begriffe
Kleine Aufträge rechtssicher vergeben – ohne Paragraphen-Studium
Vergabo führt Kommunen Schritt für Schritt durch das Verfahren und dokumentiert alles automatisch. Für Handwerksbetriebe dauerhaft kostenlos.
Jetzt kostenlos registrieren →Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.