Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien (§ 43 UVgO) legen fest, wie das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird. Das kann der niedrigste Preis sein – oder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis unter Einbeziehung von Qualität, Ausführungsfristen, Referenzen oder Umwelteigenschaften.
Die Kriterien und ihre Gewichtung müssen vor Angebotsabgabe bekannt sein und dürfen nachträglich nicht geändert werden. Wer nur „Preis" bekannt gibt, darf bei der Wertung keine anderen Aspekte heranziehen.
Wichtig ist die Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien: Die Eignung betrifft das Unternehmen (kann es die Leistung erbringen?), der Zuschlag das Angebot (welches ist das beste?). Eine Vermischung ist ein häufiger Verfahrensfehler.
In Vergabo definieren Sie die Kriterien und Gewichte beim Anlegen des Auftrags; die Wertungsmatrix berechnet die Rangfolge der Angebote automatisch und begründet so die Zuschlagsentscheidung im Vergabevermerk.
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Jetzt kostenlos registrieren →Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.