Schwellenwert

Die EU-Schwellenwerte bestimmen, ab welchem geschätzten Auftragswert europaweit ausgeschrieben werden muss (GWB/VgV). Sie werden alle zwei Jahre angepasst und liegen für Bauleistungen deutlich höher als für Liefer- und Dienstleistungen öffentlicher Auftraggeber.

Unterhalb der Schwellen gilt nationales Recht: die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen, der 1. Abschnitt der VOB/A für Bauleistungen – jeweils ergänzt um Landeserlasse mit eigenen Wertgrenzen für Direktauftrag, Verhandlungsvergabe und Beschränkte Ausschreibung.

Für die Wahl der Verfahrensart ist der geschätzte Gesamtauftragswert maßgeblich – eine künstliche Aufteilung, um Wertgrenzen zu unterlaufen, ist unzulässig.

So löst Vergabo das

Vergabo konzentriert sich auf den Unterschwellenbereich kleiner Instandsetzungs- und Bauaufträge – dort, wo Kommunen täglich vergeben und der Aufwand klassischer Plattformen unverhältnismäßig ist.

Verwandte Begriffe

UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)VOB/ADirektauftrag

Kleine Aufträge rechtssicher vergeben – ohne Paragraphen-Studium

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Stand: Juli 2026. Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Details können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.