Sanitärarbeiten ausschreiben – rechtssicher in Minuten
Tropfender Spülkasten in der Grundschule, Sanierung der WC-Anlage im Bürgerhaus oder Austausch einer Therme: Sanitäraufträge dulden oft keinen langen Vorlauf. Mit Vergabo finden Sie schnell verfügbare Fachbetriebe aus der Region – rechtssicher statt „der, den wir immer nehmen".
Gerade bei dringenden Reparaturen ist der dokumentierte Direktauftrag Ihr Freund: schnell beauftragt, sauber begründet. Bei planbaren Maßnahmen holt die Verhandlungsvergabe mit drei Angeboten oft spürbar bessere Preise – beides bildet Vergabo mit automatischem Vergabevermerk ab.
2 verifizierte Betriebe im Gewerk Sanitärarbeiten sind bereits auf Vergabo registriert.
Typische Leistungen
Welches Verfahren gilt?
Entscheidend ist der geschätzte Auftragswert, nicht das Gewerk: Bis zu den Wertgrenzen Ihres Bundeslands genügt meist ein Direktauftrag, darüber eine Verhandlungsvergabe mit mindestens drei Angeboten. In jedem Fall Pflicht: der Vergabevermerk – den erstellt Vergabo automatisch aus dem Verfahrensverlauf.
In 3 Schritten zur Vergabe
Häufige Fragen
Darf ich bei einem Wasserschaden direkt beauftragen?
Bei Dringlichkeit (Gefahr im Verzug) sind schnelle Beauftragungen vergaberechtlich möglich – wichtig ist die Dokumentation des Grunds. Vergabo hält Auswahl und Begründung automatisch im Vergabevermerk fest.
Wie finde ich verfügbare Sanitärbetriebe in meiner Nähe?
Auf Vergabo geben Sie den Ausführungsort an – passende Fachbetriebe im Umkreis werden automatisch benachrichtigt (nach Gewerk und Aktionsradius) und geben ihre Angebote digital ab.
Was gehört in die Leistungsbeschreibung für Sanitärarbeiten?
Ort und Zugänglichkeit, betroffene Objekte (z. B. Anzahl WCs/Waschtische), gewünschte Qualitäten, Ausführungszeitraum – und Fotos als Anhang. Je klarer die Beschreibung, desto vergleichbarer die Angebote.
Jetzt sanitärarbeiten ausschreiben – kostenlos in der Pilotphase
Registrierung in ca. 2 Minuten · Keine Kündigungsfrist · Daten in Deutschland.
Als Auftraggeber kostenlos starten →Stand: Juli 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Verfahrensvorgaben können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.