Garten- und Landschaftsbau ausschreiben – rechtssicher in Minuten
Baumschnitt entlang der Gemeindestraße, Pflege der Außenanlagen an Schulen und Kitas oder die Neuanlage eines Beets am Rathausplatz: Grünpflege-Aufträge kehren regelmäßig wieder – und eignen sich perfekt für schlanke, dokumentierte Vergaben.
Über Vergabo erreichen Sie GaLaBau-Betriebe aus dem Umkreis mit einem Klick. Wiederkehrende Leistungen legen Sie als Vorlage an und schreiben sie jede Saison mit wenigen Klicks neu aus.
1 verifizierter Betrieb im Gewerk Garten- und Landschaftsbau ist bereits auf Vergabo registriert.
Typische Leistungen
Welches Verfahren gilt?
Entscheidend ist der geschätzte Auftragswert, nicht das Gewerk: Bis zu den Wertgrenzen Ihres Bundeslands genügt meist ein Direktauftrag, darüber eine Verhandlungsvergabe mit mindestens drei Angeboten. In jedem Fall Pflicht: der Vergabevermerk – den erstellt Vergabo automatisch aus dem Verfahrensverlauf.
In 3 Schritten zur Vergabe
Häufige Fragen
Kann ich die Grünpflege für die ganze Saison ausschreiben?
Ja – beschreiben Sie Flächen, Schnitthäufigkeit und Zeitraum, und lassen Sie die Betriebe einen Saisonpreis oder Einheitspreise je Pflegegang anbieten. Für die Folgesaison nutzen Sie den Auftrag als Vorlage.
Baumfällung: Welche Qualifikation sollte der Betrieb haben?
Je nach Baum und Umfeld sind Nachweise zur Baumpflege (z. B. geprüfte Fachkraft/Seilklettertechnik) und eine ausreichende Haftpflicht sinnvoll – hinterlegbar als Pflicht-Eignungskriterium im Auftrag.
Zählt GaLaBau als Bauleistung oder Dienstleistung?
Das kommt auf die Leistung an: Wegebau oder Erdarbeiten sind regelmäßig Bauleistungen (VOB/A), reine Pflegeleistungen eher Dienstleistungen (UVgO). Für Ihre Wertgrenzen kann das relevant sein – im Zweifel hilft ein Blick in Ihre Vergaberichtlinie.
Jetzt garten- und landschaftsbau ausschreiben – kostenlos in der Pilotphase
Registrierung in ca. 2 Minuten · Keine Kündigungsfrist · Daten in Deutschland.
Als Auftraggeber kostenlos starten →Stand: Juli 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Verfahrensvorgaben können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.