Elektroarbeiten ausschreiben – rechtssicher in Minuten
Von der E-Check-Prüfung über neue Unterverteilungen bis zur LED-Umrüstung der Turnhalle: Elektroarbeiten an öffentlichen Gebäuden gehören in die Hände eingetragener Fachbetriebe – und ihre Vergabe in ein sauber dokumentiertes Verfahren.
Vergabo verbindet beides: Sie beschreiben die Maßnahme, definieren Eignungsanforderungen (z. B. Eintragung ins Installateurverzeichnis) und erhalten vergleichbare Angebote von verifizierten Elektrobetrieben aus Ihrer Region.
6 verifizierte Betriebe im Gewerk Elektroarbeiten sind bereits auf Vergabo registriert.
Typische Leistungen
Welches Verfahren gilt?
Entscheidend ist der geschätzte Auftragswert, nicht das Gewerk: Bis zu den Wertgrenzen Ihres Bundeslands genügt meist ein Direktauftrag, darüber eine Verhandlungsvergabe mit mindestens drei Angeboten. In jedem Fall Pflicht: der Vergabevermerk – den erstellt Vergabo automatisch aus dem Verfahrensverlauf.
In 3 Schritten zur Vergabe
Häufige Fragen
Welche Nachweise sollte ich von Elektrobetrieben verlangen?
Üblich sind die Handwerksrolleneintragung, Betriebshaftpflicht und – je nach Leistung – die Eintragung ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers. Auf Vergabo hinterlegen Betriebe solche Nachweise einmalig als geprüfte Eigenerklärungen.
Kann ich wiederkehrende Prüfungen (E-Check) ausschreiben?
Ja – wiederkehrende Prüfleistungen eignen sich gut für eine Verhandlungsvergabe mit mehreren Angeboten. Beschreiben Sie Anzahl der Anlagen/Geräte und Prüfzyklen, damit die Angebote vergleichbar sind.
Direktauftrag oder drei Angebote – was gilt bei Elektroarbeiten?
Das hängt vom geschätzten Auftragswert und den Wertgrenzen Ihres Bundeslands ab, nicht vom Gewerk. Vergabo schlägt anhand Ihres Budgets automatisch das passende Verfahren vor.
Jetzt elektroarbeiten ausschreiben – kostenlos in der Pilotphase
Registrierung in ca. 2 Minuten · Keine Kündigungsfrist · Daten in Deutschland.
Als Auftraggeber kostenlos starten →Stand: Juli 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Verfahrensvorgaben können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.