Dachdeckerarbeiten ausschreiben – rechtssicher in Minuten
Sturmschaden am Schuldach, undichte Stelle über der Turnhalle oder die jährliche Rinnenreinigung: Dacharbeiten sind sicherheitsrelevant und oft eilig – die Vergabe muss trotzdem sauber dokumentiert sein.
Vergabo bringt Sie schnell zu qualifizierten Dachdeckerbetrieben aus der Region: Auftrag anlegen, Betriebe im Umkreis werden benachrichtigt, Angebote kommen digital – und der Vergabevermerk schreibt sich von selbst.
Typische Leistungen
Welches Verfahren gilt?
Entscheidend ist der geschätzte Auftragswert, nicht das Gewerk: Bis zu den Wertgrenzen Ihres Bundeslands genügt meist ein Direktauftrag, darüber eine Verhandlungsvergabe mit mindestens drei Angeboten. In jedem Fall Pflicht: der Vergabevermerk – den erstellt Vergabo automatisch aus dem Verfahrensverlauf.
In 3 Schritten zur Vergabe
Häufige Fragen
Sturmschaden: Darf ich sofort einen Dachdecker beauftragen?
Bei Gefahr im Verzug (z. B. eindringendes Wasser) ist die umgehende Beauftragung zur Schadensbegrenzung zulässig – dokumentieren Sie den Grund. Für die anschließende dauerhafte Instandsetzung empfiehlt sich dann ein reguläres Verfahren mit mehreren Angeboten.
Welche Nachweise sind bei Dacharbeiten sinnvoll?
Handwerksrolleneintragung, Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung und – bei Absturzgefahr – Nachweise zur Arbeitssicherheit. Auf Vergabo sind solche Nachweise als geprüfte Eigenerklärungen im Anbieterprofil hinterlegt.
Wie beschreibe ich einen Dachschaden für vergleichbare Angebote?
Dachtyp und -neigung, betroffene Fläche (auch geschätzt), Zugänglichkeit/Gerüstbedarf und Fotos. Unklare Punkte klären Betriebe über die Rückfragen-Funktion – die Antworten sehen alle Bieter gleichermaßen.
Jetzt dachdeckerarbeiten ausschreiben – kostenlos in der Pilotphase
Registrierung in ca. 2 Minuten · Keine Kündigungsfrist · Daten in Deutschland.
Als Auftraggeber kostenlos starten →Stand: Juli 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wertgrenzen und Verfahrensvorgaben können je nach Bundesland und internen Vergaberichtlinien abweichen – maßgeblich sind die für Ihre Verwaltung geltenden Regelungen.